Grundstücks-
wertermittlung
Definition
Leistungsspektrum
Auftraggeber
 
Gutachten

Ein Gutachten ist eine auf besondere Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung gegründete nachvollziehbare und allgemeinverständliche Stellungnahme zu einer Fragestellung eines Sachverhaltes, die schrittweise an eine Urteilsfindung heranführt.

Verkehrswertgutachten

Die Definition des Verkehrswertes nach § 194 BauGB lautet wie folgt:

„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Der Verkehrswert eines Grundstückes wird auf dieser Grundlage mittels allgemein anerkannter Wertermittlungsverfahren abgeleitet.

Somit handelt es sich bei dem Verkehrswert um den Preis, der bei einer Veräußerung des Bewertungsobjektes am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Man spricht auch vom Marktwert einer Immobilie.